Tel: 040 3 90 35 36
Fax: 040 3 90 42 02
E-Mail: rae@lomer-lutz.de
Unsere Gebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe unserer Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Wert Ihres konkreten rechtlichen Problems (Gegenstandswert) und dem Umfang unserer Tätigkeit. Die Gebührentabelle des RVG ist nach Gegenstandswerten aufgebaut.
Auf manchen Gebieten, z. B. des Strafrechts, der Bußgeldsachen und des Sozialversicherungsrechts sieht das RVG sogenannte Rahmengebühren vor, über deren voraussichtliche Höhe wir Ihnen auf Anfrage gerne Auskunft geben.
Neben der Abrechnung nach Gegenstandswerten und Rahmengebühren lässt das RVG unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vereinbarung von Stundenhonoraren und Pauschalvergütungen zu. In geeigneten Fällen unterbreiten wir Ihnen eine entsprechende Gebührenvereinbarung. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. In allen Rechtsangelegenheiten kann von einem Auftraggeber, der kein Unternehmer ist, ein erstes Beratungsgespräch für eine Gebühr von maximal EURO 190,00 zzgl. USt. in Anspruch genommen werden.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, aber die Partei auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht in vollem Umfang aufbringen kann.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer.